I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
II. Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der
besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum
Schadensersatz.
7. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, der Fotografin bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
8. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und nur dann als erteilt, wenn ein ordnungsgemäßer Copyrightvermerk erfolgt.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
4. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung
ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
7. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller nötigen Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
IV. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung
1. Das Eigentumsrecht am Filmmaterial (digitale Negative = Dateien) steht der Fotografin zu. Diese überlässt dem Vertragspartner gegen das vereinbarte Honorar die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Abzüge bzw. Kopien der Dateien.
2. Die Fotografin ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrem Copyrightvermerk zu versehen.
3. Die Fotografin wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
V. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder
ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin– wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VI. Veröffentlichung der Fotografien seitens der Fotografin
1. Die Fotografin haftet nicht für einen evtl. Mißbrauch der von ihr veröffentlichten Fotos durch Dritte, welche diese unrechtmäßig aus dem Internet kopiert haben.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Essen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 11.08.2008